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WERT & FORM
bietet Ihnen die Kompetenz und Neutralität der öffentlichen Bestellung
und Vereidigung, wenn es um die Bewertung Ihrer Immobilie oder um die
Wertbestimmung von Mieten und Pachten geht. Zu unseren Auftraggebern
gehören Gerichte, Anwälte, Steuerberater, Privatpersonen, Banken und
Versicherungen sowie Unternehmen.
wer
wir
sind:
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Mitglied im Landesverband Bayern
öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter
Sachverständiger e.V.
Mitglied der Bayerischen Architektenkammer
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| Mitglied im Gutachterausschuss für
die Ermittlung von Grundstückswerten im Bereich des Landkreises Bamberg |
Mitglied der Gesellschaft für
immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) e. V.
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Peter
Friedrich Architekt Dipl.-Ing. (FH)
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Sachverständiger
für
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und
Pachten, Energieberater Bafa/Dena/KfW
Mitglied der
Bayerischen Architektenkammer
Christine Sauer Dipl.-Betriebswirtin (FH) |
Sachverständige für
Immobilienbewertung
Temporär
beschäftigen
wir freie Mitarbeiter und Praktikanten.
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bsgebäude klärwerk ansbach
neubau
norma wertheim
neubau
produktionshalle muggergittermacher in gleizendorf
fachmarktzentrum
nürnberg
nordring
norma-
einzelhandelsobjekt schweinfurt
norma
tennenlohe
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+büro aschaffenburg
pulte
für die muggergittermacher
KfW-Effizienzhaus 70
neu
metam
orphose:
efh-
sanierung ansbach
aus
subaktuellem anlass -meine vorschläge zum herrieder tor 07/2001
rundblick
vom
herrieder
tor
aufgenommen 2002
intelligente
sanierung
herrieder
tor
ansbach
nutzungskonzept
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Öffentliche
Bestellung und Vereidigung
Vertrauen und Sicherheit
Die
Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht rechtlich
geschützt. Dies hat zur Folge, dass mitunter auch Gutachter mit
unzureichender Qualifikation als Sachverständige tätig sind. Um in
diesem Zusammenhang eine deutliche Abgrenzung zu erreichen und
Unternehmen, privaten Auftraggebern und Gerichten die Auswahl eines
vertrauenswürdigen Sachverständigen zu erleichtern, hat die deutsche
Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung eingeführt.
Öffentlich
bestellt
werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation, d. h.
der Auftraggeber erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen. Um diese Sicherheit auch dauerhaft zu
gewährleisten, steht selbst nach erfolgter öffentlicher Bestellung die
Arbeit der Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der vom Staat
beauftragten Bestellungskörperschaft. In Deutschland sind dies, im
Bereich der Immobilienbewertung, vor allem die Industrie- und
Handelskammern.
Unabhängig und unparteiisch
Der
öffentlich
bestellte Sachverständige ist darauf vereidigt, unabhängig
und unparteiisch zu handeln. Das heißt, sowohl der Auftraggeber selbst
als auch Dritte, denen Gutachten in der Regel vorgelegt werden, können
nicht in den Verdacht geraten, sich auf ein parteiisches Gutachten zu
verlassen, wodurch vor allem die Position des Auftraggebers, z. B. im
Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen, erheblich gestärkt wird.
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